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   BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97   

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BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 4 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 (https://dejure.org/1998,1002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Außenbereich - Wohnhaus - Wiederholte Erweiterung - Dritte Wohnung - Splittersiedlung - Verfestigung - Dachgeschoßausbau

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung; Dachgeschoßausbau; Erweiterung; Wohngebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederholte Erweiterung eines Wohngebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 295
  • DVBl 1999, 235
  • BauR 1999, 373
  • ZfBR 1999, 110
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97
    Die Revision weist nämlich zu Recht auf das Urteil des Senats vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - (BVerwGE 54, 73 ) hin, in dem der Senat zwar eine Unterordnung verneint hat, wenn zwischen zwei Häuser ein drittes gesetzt werde, eine Unterordnung jedoch für den Fall angenommen hat, daß in die Lücke zwischen drei Wochenendhäusern und einem vierten Wohnhaus ein weiteres Wochenendhaus gesetzt werde.

    Zumindest insoweit befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der als Beispiel für die Unvereinbarkeit mit einer geordneten Siedlungsstruktur auch eine "weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung" bezeichnet wird (Urteil vom 3. Juni 1977 BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97
    Zwar trifft es zu, daß ein Wohngebäude zulässigerweise errichtet ist, wenn es bauaufsichtlich genehmigt ist; dies hat der Senat bereits ausdrücklich zum Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB entschieden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Beschluß vom 27. Juli 1994 BVerwG 4 B 48.94 - ZfBR 1994, 297).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97
    Aus der Sicht dieser bundesrechtlichen Vorschrift kann unterstellt werden, daß das einheitliche Grundstück, auf dem sich beide Gebäudeteile ursprünglich befanden, rechtmäßig geteilt worden ist; ebenso kann unterstellt werden, daß durch das Einziehen einer landesrechtlich genehmigungsfreien Trennwand zwei selbständige Gebäude im Sinne des Bauordnungsrechts oder im Sinne der Baunutzungsverordnung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 13. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 245.95 - ZfBR 1996, 123) entstanden sind.
  • BVerwG, 28.09.1992 - 4 B 175.92

    Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97
    Der Senat hat bereits zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB entschieden, daß wiederholte Erweiterungen eines Betriebs im Rahmen eines Gesamtvorhabens unzulässig sind (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1992 - BVerwG 4 B 175.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 280 - ZfBR 1993, 36).
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97
    Zwar trifft es zu, daß ein Wohngebäude zulässigerweise errichtet ist, wenn es bauaufsichtlich genehmigt ist; dies hat der Senat bereits ausdrücklich zum Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB entschieden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 ; Beschluß vom 27. Juli 1994 BVerwG 4 B 48.94 - ZfBR 1994, 297).
  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Weitreichend in diesem Sinn ist die Vorbildwirkung immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 - NVwZ-RR 1999, 295 = juris Rn. 12; B.v. 27.10.2004 - 4 B 74.04 - BauR 2005, 702 = juris Rn. 5; B.v. 24.6.2004 a.a.O. juris Rn. 8; U.v. 19.4.2012 a.a.O. juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 31.10.2013 a.a.O.; U.v. 7.3.2018 a.a.O.).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Weit reichend ist die Vorbildwirkung deshalb immer dann, wenn sich das Vorhaben und die weiteren Vorhaben, die nicht verhindert werden könnten, zusammen der vorhandenen Splittersiedlung nicht unterordnen, sondern diese erheblich verstärken und dadurch eine weiter gehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken würden (Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - BRS 60 Nr. 92 S. 350).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Wohnzwecke gehört zu den typischen Formen der Zersiedelung der Landschaft, die zu verhindern ein wesentliches gesetzgeberisches Anliegen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 70.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 206, und vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 13.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 338).
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